Anforderungen für die Reitabzeichen:

 

RA 10 Inhalt:

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung praktisches Reiten – ca. 5min Reiten an der Longe im Schritt und Trab (leichttraben und/oder aussitzen) und/oder Hintereinander reiten in einer Gruppe mit bis zu 4 Reitern im Schritt und Trab (kurze Reprisen) innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/Reithalle.

Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Entweder findet sie am gleichen Tag statt oder unabhängig von der Prüfung im praktischen Reiten als gesonderte Prüfung. Es wird im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab geritten. Es ist wünschenswert, dass in einem eingezäunten Areal natürliche Umwelteinflüsse wie bei einem Ausritt gegeben sind, z.B. das Reiten über verschiedene Böden, Wellenbahn, etc. 

2. Stationsprüfungen: An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

Station 1
– Pferdepflege:
z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit
– Mithilfe beim Zäumen und Satteln
– Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, Putzzeug, Sattel, Trense

Station 2
– Bodenarbeit:
Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt,                 Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
– Ort: Stallgasse, Box
– Ausrüstung Pferd: Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit             Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick)

Führender: Das Tragen von Handschuhen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Besonders auf der Stallgasse im Umgang mit dem Pferd gehören Handschuhe nicht zur gebräuchlichen Ausrüstung, beim Führen hingegen schon. Reitkappe freiwillig.

– Ansprechen und Annähern an das Pferd                                                                                                                    Das Ansprechen und Annähern an das Pferd kann z.B. in der Box, auf der Stallgasse und auf der Weide geprüft werden. Bewertet wird wie der Prüfling sich dem Pferd bemerkbar macht, sich ihm annähert und es aufhalftert oder beim Anlegen des Halfters mithilft. Das Pferd wird dabei zunächst verbal angesprochen, der Prüfling nähert sich möglichst von schräg vorne. Er bleibt neben dem Pferdekopf-/hals stehen und nimmt über Berührung Kontakt auf.

– Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt                                                                                                  Es kann auf der Stallgasse, in der Reithalle oder auf dem eingezäunten Außenplatz geführt werden. Der Prüfer gibt in Absprache mit dem Lehrgangsleiter vor, wo geführt und an welcher Stelle gehalten wird. Bewertet wird die Art der Interaktion mit dem Pferd. Dabei soll der Prüfling, beim Führen am Halfter, den Strick mit der rechten Hand (Führender auf der linken Seite) je nach Situation bis zu 50 cm unterhalb des Halfters so umfassen, dass der Daumen bei geschlossener Faust oben ist. Es besteht auch die Möglichkeit das Strickende durch die linke Hand zu führen. Der Führende geht auf der linken Seite in einer Höhe zwischen Pferdekopf und -schulter zügig mit. Das Halten sollte aufgrund der Körpersprache des Führenden eingeleitet werden. Reagiert das Pferd nur bedingt auf die verhaltenden Signale, wird vom Prüfling erwartet, dass er durch angemessenes Verstärken seiner Einwirkung wie zum Beispiel durch ein Stimmsignal, das Heben der linken Hand in Augenhöhe leicht vor dem Kopf des Pferdes und/oder leichte Impulse mit dem Führstrick zum Ziel kommt. Beim Führen werden Führposition, Körperhaltung, Stimmhilfe und der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gerte und Strick/ Seil bewertet.

 -Anbinden                                                                                                                                                                          Es gibt zwei Möglichkeiten das Anbinden des Pferdes zu prüfen. Zum einen kann das einseitige Anbinden geprüft werden, bei dem man das Pferd mittels eines Stricks, der mit einem Panikhaken ausgestattet (Anbindestrick) und am Halfter befestigt ist, anbindet. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Sicherheitsknoten verwendet wird. Dabei soll der Prüfling das Pferd mit normaler Kopf- Hals- Haltung so anbinden, dass etwas Bewegungsspielraum zugelassen wird, ein Hineintreten in den Strick aber nicht möglich ist. Die ungefähre Länge zwischen Panikhaken und Anbindevorrichtung beträgt 60 bis 80 cm. Zum anderen besteht die Möglichkeit, beidseitiges Anbinden an zwei Stricken (mit Panikhaken) zu prüfen. Dabei sind die Stricke an fest installierten Anbindevorrichtungen befestigt und werden seitlich in die Halfterringe links und rechts eingeschnallt. Bewertet wird die korrekte Ausführung des Sicherheitsknotens (Siehe S.52 Richtlinien für Reiten und Fahren Band 1), das Bemessen der richtigen Stricklänge sowie die Geschicklichkeit beim Absolvieren der Aufgabe und beim Umgang mit dem Pferd (das Hinstellen in der erforderlichen Position und Aufrechterhalten des ruhigen Stehenbleibens). – Sicherheit auf der Stallgasse Beim Vorbereiten, bei der Pflege nach dem Reiten und beim Führen auf der Stallgasse wird die Beachtung der Sicherheitsaspekte bewertet. 

 

 

RA 9  Inhalt:

Anforderungen:

 1. Teilprüfung praktisches Reiten – ca. 5min Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (leichttraben und aussitzen) und Galopp (Einzelgalopp möglich) innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/Reithalle. Der Ausbilder weist die durcheinander reitende Gruppe (max. 4 Reiter) an, auf welcher Hand und in welcher Gangart geritten wird. 
– Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Entweder findet sie am gleichen Tag statt oder unabhängig von der Prüfung im praktischen Reiten als gesonderte Prüfung. Es wird im Außengelände in den drei Grundgangarten geritten (einzeln oder hintereinanderher oder nebeneinander). Es ist wünschenswert, dass in einem eingezäunten Areal natürliche Umwelteinflüsse wie bei einem Ausritt gegeben sind, z.B. das Reiten über verschiedene Böden, Wellenbahn, etc.  
 
2. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet. 
 
Station 1
Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes) – Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, Putzzeug, Sattel, Trense 
 
Station 2 
Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsatze – Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, 1x9 Poster oder Pferde auf der Weide 
 
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10 (Station 3), zusätzlich geradeaus Führen von  beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
– Ort: Stallgasse, Box  Ausrüstung Pferd: Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick), Trense Führender: Handschuhe empfohlen, Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt 
 
Beim RA 9 werden auf der Grundlage zu den Inhalten des RA 10 folgende Inhalte geprüft:
– Führen geradeaus von beiden Seiten
Beim Führen geradeaus von beiden Seiten kann die Prüfung z.B. auf der Stallgasse, in der Halle oder auf dem Außenplatz durchgeführt werden. Dabei wird bewertet, ob der Prüfling in der Lage ist sein Pferd sowohl von der linken als auch von der rechten Seite (entsprechend mit der rechten bzw. linken Hand) zu führen und auch auf der ungewohnten rechten Seite gefühlvolle Signale zu geben.                                                                                                                                            Beim RA 9 wird der Seitenwechsel im Halten vorgenommen. 
 
– Das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen
Bewertet wird, wie der Prüfling selbstständig das angebundene Pferd um die Vorhand wendet. Dabei soll er sein Pferd durch auffordernde Körpersprache mit Stimmhilfe und/oder seitlichem Berühren in Höhe des Oberschenkels oder Berühren am unteren hinteren Rippenbogen (hinter der Gurtlage)  und dabei ggf. Festhalten des Pferdekopfes und Stellen des Pferdes entgegen der Bewegungsrichtung, herumtreten lassen. 
 
– Das Passieren anderer Pferde
Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte soll der Prüfling auf der Stallgasse zeigen, dass er durch Einbeziehung einer Hilfsperson ein angebundenes Pferd mit seinem Pferd passieren kann. Eine weitere Prüfungssituation kann z.B. sein, dass zwei mit Pferden aufeinander Zukommende diese sicher aneinander vorbei führen.

 

RA 8   

Anforderungen:

Die Prüfung besteht aus 3 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind.

 1. Teilprüfung Dressur

Vorstellen der Pferde und Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel zugelassen) Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt, nach Möglichkeit auf dem Außenplatz. 

 2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln

Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe (FN Merkblatt) inkl. des Reiters im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

a)Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen am selben Tag oder unabhängig vo diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung "Reiten mit verkürzten Bügel" ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und beim Bergaufreiten und Berabreiten abgeprüft.

 3. Stationsprüfungen

An jeder Prüfungsstation ist die praktische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Auch müssen die Zusammenhänge für das jeweilige Themengebiet begründet werden.

          Station 1 , Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau.

          Station 2 , Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung.

          Station 3 , Bodenarbeit: siehe Inhalt RA 9 (Station3) zusätzlich Slalom u. Gangwechsel im Schritt.

 

RA 7 

Anforderungen:

Die Prüfung besteht aus 3 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind.

1.Teilprüfung Dressur

Vorstellung der Pferde (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressuraufgabe auf dem Dressurviereck im Aufgabenbereich der Klasse E. Reiten ohne Bügel.

 2.Teilprüfung Springen und Reiten über Bodenricks

Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks. Springen 30-50cm in Anlehnung zum Springreiterwettbewerb, Parcours nach Anweisung des Ausbilders.

 3.Stationsprüfungen

An jeder Prüfungsstation ist die praktische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Auch müssen die Zusammenhänge für das jeweilige Themengebiet begrründet werden.

  Station1
Grundkenntnisse über Grundgangarten, Hufschlagfiguren & Abteilungsreiten

  Station2
Sicherheit und Umgang beim Reiten, Ethische Grundsätze.

 Station3 / Bodenarbeit
Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden. Passieren anderer Pferde & Wenden auf der Stallgasse(Sicherheit, Unfallverhütung).

Geradeausführen von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen.

Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, Führen von Hufschlagfiguren(Volte, aus der Ecke kehrt, einfache Schlangenlinie), Traben auf gerader Linie, rückwärtstreten lassen.

 

RA 6

Anforderungen: 

Die Prüfung besteht aus 3 Teilprüfungen.

 1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen drei Grundgangarten.

 2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
a) Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Prüfungen am selben Tag und unabhängig von diesem erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

  3. Stationsprüfungen
An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

      Station 1:  Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit.

      Station 2:  Bodenarbeit: siehe Inhalte RA7 (Station3), zusätzlich Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim                                Verladen.

Die Reitabzeichen RA7 & RA6 ersetzen den (Basispass) Pferdeführerschein Umgang!

 

Zwei neue Pferdeführerscheine ersetzen Basis- und Reitpass

Entsprechend sind die Inhalte. Beim Pferdeführerschein Umgang stehen der erste Kontakt zum Pferd, die Pferdepflege, das Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit auf der Agenda. Der praktische Umgang reicht von Bodenarbeit und Führen im eingezäunten Bereich bis hin zu Alltagssituationen, bei denen das Pferd auch im öffentlichen Raum zu führen ist. Der Pferdeführerschein Umgang ist damit eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Basispass Pferdekunde. Ab 2020 ersetzt er diesen. Beim Pferdeführerschein Reiten sind die Inhalte wie folgt: Pferde pflegen und fürs Reiten vorbereiten, Reiten auf dem Reitplatz und/oder in einer Reithalle, Reiten im Außenbereich bzw. auf dem Außenplatz sowie Pferdegesundheit, Tierwohl und Grundkenntnisse der Reitlehre. Als fachliche Erweiterung des Reitpass wird der Pferdeführerschein Reiten den Reitpass mit Inkrafttreten der APO 2020 ersetzen.

Voraussetzung für die Prüfung zu beiden Pferdeführerscheinen ist ein Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 LE analog dem bisherigen Basispass bzw. Reitpass. Wer also ab 2020 seine Alltagstauglichkeit und Kompetenz im Umgang mit Pferden oder als Reiter verbessern oder mit einer Qualifikation nachweisen möchte, für den ist der Pferdeführerschein Umgang oder der Pferdeführerschein Reiten das passende Angebot.

Bei den Abzeichen wird das zehnstufige Abzeichensystem im Bereich Fahren, Longieren, Voltigieren und Westernreiten so ergänzt, dass Ausbildungsschritte sinnvoll verkleinert werden. Das motiviert zum einen durch erreichbare Teilerfolge. Zum anderen macht es auch das Erreichen der nächsten Abzeichenstufe leichter. Das Mindestalter der Pferde wird einheitlich auf fünf Jahre festgelegt. Ebenso wird der Einsatz der Pferde begrenzt. Die Voraussetzungen für Lehrgangsleiter werden für andere Disziplinen geöffnet.

 

Wie Ihr seht hat sich ein wenig in den Anforderungen geändert:                                                                                                        Es gibt dazu neues, gutes Lehrmaterial (Buch ausführlicher 160 Seiten)!                                                                                               

 

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind.                                                                                   

 

1. Teilprüfung, praktischer Umgang mit dem Pferd
– Pferdeverhalten erkennen, Ansprechen und Annähern an das Pferd, geradeaus Führen von beiden Seiten, Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Passieren anderer Pferde, Gangmaßwechsel im Schritt, Slalom, Traben auf gerader Linie, Rückwärtsrichten, Dreiecksvorführung (Anforderungen Bodenarbeit siehe RA 6 & RA 7).

– Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Box- und Paddockpflege, Mithilfe/Grundsätze/ Sicherheit beim Verladen, Loslassen des Pferdes in die Weide oder den Paddock.

 

2. Stationsprüfungen                                                                                                                                                                                                An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die              Zusammenhänge. 
 

a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung
– Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis,                             Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung

– Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

– Transportieren von Pferden

– Identifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandabzeichen

b) Fütterung und Fütterungstechnik
– Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung

– Futtermittel (und Rationsgestaltung)

– Fütterungstechnik

c) Grundlagen der Pferdegesundheit
– Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung

– Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen

– Kenntnisse über Impfungen, Wurmkuren

– Erste-Hilfe-Maßnahmen d) Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen

– Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide.

 

 

RA5

Zulassung:
– Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten.

– Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind: o Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

o Besitz des Pferdführerscheines Umgang, des Basispasses Pferdekunde oder des RA 7 und 6

o Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

– Zugelassene Pferde: 5-jahrige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen.

– Pro Tag darf ein Pferd maximal zweimal in der Dressur und zweimal im Springen eingesetzt werden. Ausrüstung Reiter: Turnierkleidung ist erwünscht, ansonsten ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben. Beim Reiten über feste Hindernisse ist das Tragen einer Schutzweste Pflicht.

Pferd:
– Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen

– Bandagen/Gamaschen erlaubt

– Ausrüstung gemäß § 70 LPO Anforderungen Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind.

Anforderungen:

1. Teilprüfung Dressur

Vorstellen des Pferdes/Pony in einer Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Dabei ist das Reiten ohne Bügel in allen Gangarten zu integrieren.Das Bügel überlegen kann vor oder nach der Aufgabe stattfinden oder innerhalb der Schrittphase der Aufgabe. Aufgabe gem. Aufgabenheft: RE 1, E 1 bis 8 oder gemäß WBO Die Bewertung der Dressuraufgaben erfolgt immer analog Dressurreiterprüfungen. Bei der Beurteilung der Leistungen müssen die reiterlichen Leistungen im Vordergrund stehen. Die Sitzgrundlage (losgelassen und ausbalanciert sitzender Reiter mit dem Ausbildungsstand entsprechender Einwirkung) muss Priorität haben.

2. Teilprüfung Springen

a) Leichter Sitz                                                                                                                                                                                              b) Stilspringen Klasse E

Die Anforderungen zum „Reiten im leichten Sitz“ können in den Ablauf des Parcoursreitens integriert werden (z.B. Vorbereitung auf Parcoursspringen, Phase nach Beendigung des Parcours etc.). Das Reiten im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen auf einer Hand genügt. Beim leichten Sitz soll beurteilt werden:

– die Qualität des leichten Sitzen

– die Einwirkung im leichten Sitz

– das Reiten von Gangartwechsel, Reiten von Paraden sowie gängigen Bahnfiguren. Im Parcours werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck in einer Wertnote zwischen10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO beurteilt. ohne Abzüge für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss.

– Ein misslungener Sprung muss die Notengebung nicht negativ beeinflussen, wenn sonst der gesamte Parcours flüssig überwunden wurde. Distanzprobleme, die sich aus dem Galoppvermögen des Pferdes/Ponys ergeben, fließen kaum in die Notengebung ein. Reiterlich bedingte Distanzprobleme, insbesondere wenn sie mehrfach auftreten, werden stärker berücksichtigt. Abstände und Distanzen sollten so weit wie möglich den Pferden/Ponys angepasst werden.

– Galoppwechsel über Trab sind nicht nur zulässig, sondern sogar erwünscht. Überflüssiges Traben auf Strecken, auf denen auch galoppiert werden könnte, ist dagegen negativ zu bewerten. In der Halle können längere Trabstrecken, z.B. in Wendungen wegen der Rutschgefahr eher vertretbar sein als bei einer Prüfung im Freien. Die Wertnote für die Teilprüfung Springen ergibt sich aus a) und b).

3. Stationsprüfungen                                                                                                                                                                                  An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

Station 1                                                                                                                                                                                                    Das Gespräch soll zeigen, wie der Bewerber in der Lage ist sein theoretisches Wissen der Reitlehre auf seine Handlung zu übertragen.

– Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre und Skala der Ausbildung gemäß den Anforderungen der Klasse E

– Der Bewerber soll anhand seines eigenen Reitens Zusammenhänge der Reitlehre erklären und daraus Verbesserungsvorschläge für sein eigenes Reiten geben können. Ergänzende Fragen zur Reitlehre können gestellt werden.

– Die Reflektion kann nach einer der beiden praktischen Teilprüfungen gesondert in der Reithalle/Station/Raum stattfinden. Oder die Reflektion erfolgt direkt nach dem Ritt, wobei eine Aufteilung der Prüfungskommission für die Reflektion möglich ist.

– Es empfiehlt sich Notizen zu machen, um Stichpunkte für eine Reflexion zu haben (ggfs. durch einen Protokollführer).

Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport Beantragung einer Jahresturnierlizenz, Eintragung eines Turnierpferdes, LPO, Regelungen FN/LK, Impfungen, Regelwerk, Nennungen etc. Station 3 Kenntnisse zur Unfallverhütung Natur des Pferdes, Sicherheit im täglichen Umgang mit dem Pferd auf der Stallgasse, Weide, Vorbereitung zum Reiten, Reiten, etc. Station 4 Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen Ort: Reithalle/Außenplatz

– Ein Pferd darf max. 3x in der Station Bodenarbeit eingesetzt werden. Ausrüstung: Pferd: Trense Führender: Handschuhe empfohlen, Reitkappe freiwillig, Gerte erlaubt Beim RA 5 werden auf der Grundlage zu den Inhalten des RA 10, 9, 8, 7 und 6 folgende Inhalte geprüft.

– Geschicklichkeitstraining/ Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth) systematische Desensibilisierung (Umweltreize) Mögliche Prüfungssituationen können sein:

1. Halten über der Stange:.                                                                                                                                                                      Das Pferd soll aus dem Schritt über der Stange zum Stehen gebracht werden. Dabei können verschiedene Varianten abgeprüft werden: Beim Halten über der Stange wird das Pferd an die am Boden liegende Stange herangeführt, wobei etwa 3 m vor der Stange das Tempo verlangsamt und das Pferd zunächst vor der Stange zum Halten gebracht werden soll. Daraufhin soll das Pferd aufgefordert werden, den ersten Schritt mit den Vorderbeinen über die Stange zu machen und danach stehen zu bleiben.

2.Stangenlabyrinth

3.Unregelmäßige Stangenreihe

4.Stangenkreuz

 

Reitabzeichen 4 (RA 4)

Zulassung:
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten.                                      2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

– mindestens 3 Monate im Besitz des RA 5

– Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Zugelassene Pferde: 5-jahrige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Pro Tag darf ein Pferd maximal zweimal in der Dressur und zweimal im Springen eingesetzt werden. Ausrüstung Reiter: Turnierkleidung ist erwünscht, ansonsten ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben. Beim Reiten über feste Hindernisse ist das Tragen einer Schutzweste Pflicht.

Pferd:
– Bandagen/Gamaschen erlaubt

– Ausrüstung gemäß § 70 LPO Anforderungen Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind.

Anforderungen:

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird.                                                                Aufgabe gem. Aufgabenheft: RA 1 oder RA 2 .

- Die hier zu vergebende Reiternote unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Wertnote, die bei einer Dressurreiterprüfung auf dem Turnier zu vergeben wäre.

- Die Beurteilung von Sitz, Hilfengebung, Einwirkung, Einfühlungsvermögen sowie Einfluss des Reiters auf die Durchlässigkeit des Pferdes müssen bei der Notenvergabe im Vordergrund stehen.

- Änderungen der Dressuraufgabe (z.B. Weglassen des Mitteltrabs) sind nicht zulässig. In diesem Zusammenhang muss aber beachtet werden, dass Tempoverstärkungen, die nicht voll erreicht werden, in Relation zu den insgesamt gezeigten Leistungen zu bringen sind: Eine nicht erreichte Verstärkung darf nicht allein ausschlaggebend für eine niedrigere Note sein.

- Die Dressuraufgabe kann einzeln oder zu zweit geritten werden. Es sollte das Reiten vor der Aufgabendemonstration mit beachtet werden.

-Pferdewechsel und das Reiten ohne Bügel sind nicht zulässig. 

2. Teilprüfung Springen
a) Leichter Sitz                                                                                                                                                                                            b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen Beim leichten Sitz soll beurteilt werden:

- die Qualität des leichten Sitzen

- die Einwirkung im leichten Sitz - das Lösen von Gangartwechsel, Reiten von Paraden sowie gängigen Bahnfiguren. Im Parcours werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck in einer Wertnote zwischen10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO beurteilt. ohne Abzüge für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz fuhren zum Ausschluss.

- Ein misslungener Sprung muss die Notengebung nicht negativ beeinflussen, wenn sonst der gesamte Parcours flüssig überwunden wurde. Distanzprobleme, die sich aus dem Galoppvermögen des Pferdes/Ponys ergeben, fließen kaum in die Notengebung ein. Reiterlich bedingte Distanzprobleme, insbesondere wenn sie mehrfach auftreten, werden stärker berücksichtigt. Abstände und Distanzen sollten so weit wie möglich den Pferden/Ponys angepasst werden. Galoppwechsel über Trab sind nicht nur zulässig, sondern sogar erwünscht. Überflüssiges Traben auf Strecken, auf denen auch galoppiert werden könnte, ist dagegen negativ zu bewerten. Die Wertnote für die Teilprüfung Springen ergibt sich aus a) und b).

3. Stationsprüfungen                                                                                                                                                                                                An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre und Skala der Ausbildung gemäß den Anforderungen der Klasse A Das Gespräch soll zeigen, wie sehr der Bewerber in der Lage ist sein theoretisches Wissen der Reitlehre auf seine Handlung zu übertragen. Ort: Die Reflektion kann nach einer oder beiden praktischen Teilprüfungen gesondert in der Reithalle/Station/Raum stattfinden. Oder die Reflektion erfolgt direkt nach dem Ritt, wobei eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich ist.

Station 2
Fitness des Reiters

– relevante konditionelle und koordinative Fähigkeiten des Reiters

– Verständnis für Sitz und Einwirkung – Ausbildungsweg des Reiters (siehe Richtlinien Band 1)

− FN Handbuch. Die Reitabzeichen 5–1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

- Gut vorbereitet für die Prüfung, Kapitel „Trainingslehre“ „Fitness des Reiters“ 

− Merkblatt FN-Sportabzeichen (FN-Shop)

− FN Handbuch Lehren und Lernen im Pferdesport, Kapitel 3.3, Seiten 55-61

− Skript „Reiterkunde“ von S. Gärtner, C. Heipertz-Hengst Station

3 Grundausrüstung eines Reitpferdes
Ort: Sattelkammer, Putzplatz, Stallgasse                                                                                                                                                    Material: verschiedene Sättel, Trensen, Reithalfter, Gebisse, Decken, Schabracke/Satteldecke, Gamaschen, Bandagen, Springglocken, Hilfszügel, Vorderzeug, Stollen.

Station 3                                                                                                                                                                                            Können anhand der dort aufgebauten Ausrüstungsgegenstände die an das Pferd angelegt/angepasst/verschnallt und deren Wirkung besprochen werden.

– Sattel, Passform

– Trense, Gebiss, Passform, Wirkungsweise, Funktion

– Gamaschen, Funktion

– Hilfszügel, Wirkungsweise, Funktion

– Abschwitzdecke, Halfter

 

Reitabzeichen 3 (RA 3)

Zulassung
1. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an den Veranstalter zu richten.                                                                      2. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind:

– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

– mindestens 3 Monate im Besitz des RA 4 bzw. RA 4 (Dressur) oder RA 4 (Springen) oder RA 4 (Geländereiten)

– Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer

- Abzeichen Reiten

 3. Zugelassene Pferde: 5-jahrige und ältere, die den Anforderungen der betreffenden Klasse entsprechen. Pro Tag darf ein Pferd maximal zweimal in der Dressur und zweimal im Springen eingesetzt werden. Ausrüstung Reiter: Turnierkleidung ist erwünscht, ansonsten ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben. Beim Reiten über feste Hindernisse ist das Tragen einer Schutzweste Pflicht. Pferd:

− Bandagen/Gamaschen erlaubt

− Ausrüstung gemäß § 70 LPO Anforderungen Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense, einzeln geritten Aufgabe gem. Aufgabenheft: RL 1 und RL 2

Die hier zu vergebende Reiternote unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Wertnote, die bei einer Dressurreiterprüfung auf dem Turnier zu vergeben wäre. Gewisse Zugeständnisse an die Qualität des Pferdes erscheinen jedoch denkbar. Die Beurteilung von Sitz, Hilfengebung, Einwirkung, Einfühlungsvermögen sowie Einfluss des Reiters auf die Durchlässigkeit des Pferdes müssen bei der Notenvergabe im Vordergrund stehen. Änderungen der Dressuraufgabe (z.B. Weglassen des Mitteltrabs) sind nicht zulässig. In diesem Zusammenhang muss aber beachtet werden, dass Tempoverstärkungen, die nicht voll erreicht werden, in Relation zu den insgesamt gezeigten Leistungen zu bringen sind: Eine nicht erreichte Verstärkung darf nicht allein ausschlaggebend für eine niedrigere Note sein. Pferdewechsel und das Reiten ohne Bügel sind nicht zulässig.

2. Teilprüfung Springen 
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen Beim leichten Sitz soll beurteilt werden:                                                           

- die Qualität des leichten Sitzen                                                                                                                                                                 

- die Einwirkung im leichten Sitz

- das Lösen von Gangartwechsel, Reiten von Paraden sowie gängigen Bahnfiguren. Im Parcours werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck in einer Wertnote zwischen10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO beurteilt. ohne Abzüge für Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz. Dritter Ungehorsam bzw. zweiter Sturz führen zum Ausschluss. Ein misslungener Sprung muss die Notengebung nicht negativ beeinflussen, wenn sonst der gesamte Parcours flüssig überwunden wurde. Distanzprobleme, die sich aus dem Galoppvermögen des Pferdes/Ponys ergeben, fließen kaum in die Notengebung ein. Reiterlich bedingte Distanzprobleme, insbesondere wenn sie mehrfach auftreten, werden stärker berücksichtigt. Abstände und Distanzen sollten so weit wie möglich den Pferden/Ponys angepasst werden. Galoppwechsel über Trab sind nicht nur zulässig, sondern sogar erwünscht. Überflüssiges Traben auf Strecken, auf denen auch galoppiert werden könnte, ist dagegen negativ zu bewerten. In der Halle können längere Trabstrecken, z.B. in Wendungen wegen der Rutschgefahr eher vertretbar sein als bei einer Prüfung im Freien. Die Weiterentwicklung der im RA 4 hinterlegten Parcours ist für das RA 3 möglich (Höhe und Weite ist den Anforderungen anzupassen). Desweiteren können aus dem Aufgabenheft Reiten die Standardparcours A1 und A2 genutzt werden.

Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als weitere Teilprüfung freiwillig erfolgen. Entweder findet sie am gleichen Tag statt und ersetzt die zweite Teilprüfung „Springen“ oder sie wird unabhängig von der Prüfung im praktischen Reiten als gesonderte Prüfung abgelegt. Anforderungen und Beurteilung erfolgen in Anlehnung an einen Stilgeländeritt der Klasse A (gemäß § 671 und 673 LPO ) Der Geländeritt sollte ca.1500 - 2000 m lang sein und ca. 15 – 20 charakteristische Geländehindernisse enthalten. Die Strecke ist in angemessenem Geländetempo zurückzulegen. Die Linienführung sollte rhythmisches, flüssiges Galoppieren ermöglichen und mehrere Hand – bzw. Richtungswechsel aufweisen. Die gezeigte Leistung wird mit einer Note zwischen 10 und 0 bewertet, ohne Abzüge für Ungehorsam oder Sturz; Hindernisfehler können aber in die Bewertung einbezogen werden, soweit sie auf reiterliche Einwirkung zurückzuführen sind. Der dritte Ungehorsam bzw. zweite Sturz führen jedoch auf jeden Fall zum Nichtbestehen der Prüfung. Vor Beginn der Teilprüfung Geländereiten ist die geforderte Ausrüstung (gem. LPO), auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsaspektes, zu überprüfen. 3. Stationsprüfungen An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet. Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre und Skala der Ausbildung gemäß den Anforderungen der Klasse A/L Das Gespräch soll zeigen, wie sehr der Bewerber in der Lage ist sein theoretisches Wissen der Reitlehre auf seine Handlung zu übertragen. Ort: Die Reflektion kann nach einer oder beiden praktischen Teilprüfungen gesondert in der Reithalle/Station/Raum stattfinden. Oder die Reflektion erfolgt direkt nach dem Ritt, wobei eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich ist. Station 2 Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport Aus den Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport sollten Fallbeispiele aus der Praxis herangezogen werden, die für Reiter des entsprechenden Niveaus relevant sind, z.B. Umgang mit Reiterkollegen in bestimmten Situationen, selbstkritischer Umgang mit der eigenen Leistung (Verhaltenskodex siehe Anhang). Station 3 Trainingslehre (Kondition und Koordination) - Trainingsgrundlagen - Leistungskomponenten: Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit - Koordination.

Diese Station kann in der Reithalle an der Praxis orientiert durchgeführt werden oder mit praktischen Fallbeispielen stattfinden. Hierbei geht es darum Grundlagen der Trainingslehre mit der Reitlehre und dem täglichen Training von Pferden in verschiedenen Disziplinen zu verbinden.

Info geschrieben am 18.11.19!                                                                                                                                                                     Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, 48229 Warendorf Stand:   01.01.2015/September 2016